Von einer gelockerten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Unternehmen der Touristikbranche profitieren: Bisher musste das Wahlrecht zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten – Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung – bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahrs ausgeübt werden, nun ist auch später eine Entscheidung möglich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2009.06.12 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-20 |
Seiten 43 - 44
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