Der Jahreswechsel war ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Geschäftsdaten zu veröffentlichen haben. Bis spätestens zum 31.12.2007 mussten sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wies bereits mehrmals darauf hin, dass alle Unternehmen, die ihren Pflichten zur Offenlegung der Abschlüsse noch nicht nachgekommen sind (ca. 500.000), jetzt spürbare Sanktionen fürchten müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-31 |
Seiten 9 - 10
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