Steht der offene Internetzugang über WLAN, wie er von vielen Hotels, Internetcafés, Messen, Flughäfen und anderen Unternehmen angeboten wird, vor dem Aus? Dies könnte die Praxisfolge daraus sein, dass im Zuge der Rechtsprechung verschiedener Oberlandes- und Landgerichte immer mehr Anbieter ungeschützter Internetzugänge für Handlungen in Anspruch genommen werden, die sie selbst gar nicht begangen haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-10 |
Seite 21
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