Über einen Fall der Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters für Reisemängel hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.6.2007 (Az.: X R 87/06) entschieden: Eine Urlauberin war durch einen Schuhwurf während einer Animationsveranstaltung verletzt worden; der Veranstalter haftet demnach, obwohl die einmonatige Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB versäumt worden war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-31 |
Seite 20
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: