EU-Bürger kommen künftig leichter zu ihrem Recht. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union auf den Weg gebracht. Regelungsgegenstände sind das Mahnverfahren und die Behandlung geringfügiger Forderungen, wie sie im Tourismusgeschäft häufig vorkommen. Das Gesetz soll zum 1. 1. 2009 in Kraft treten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-09 |
Seite 24
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