Haben Sie oder Ihre Kunden nach dem letzten Trip in die USA beim Rücktausch von US-Dollar (USD) einen Umtauschverlust erlitten, können Sie den Fiskus daran beteiligen. Diese Erkenntnis scheint nicht weit verbreitet zu sein. Geben Sie Ihrer Kundschaft statt eines Preisnachlasses diesen Tipp, der folgende Beitrag erklärt Ihnen, wie es funktioniert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-31 |
Seite 19
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