Das Ausrutschen in Sanitärbereichen eines Hotels, wie Dusche oder Badewanne, gehört zum privaten Unfall- oder Verletzungsrisiko eines Reisenden. Der Rechtsprechung sei Dank: Vor Nässe im Nassbereich muss der Sauna-Anbieter also nicht schützen – und er muss in einem solchen Fall auch keine außerordentlichen Rücktransportkosten tragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7903.2008.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7903 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-10 |
Seite 22
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